Wer bewertet Immobilien? Makler, Gutachter, Bank & Notar

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Simon Edholzer

09/09/2025

8 min read

Makler bei einer Immobilienbewertung

Wer bewertet Immobilien? Zuständigkeiten, Verfahren, Kosten & klare Empfehlungen


Warum die Frage „Wer bewertet Immobilien?“ wichtiger ist, als du denkst

Wer den Wert festlegt, bestimmt auch den Zweck:

Verkaufsstrategie, Finanzierungssicherheit, Steuerlast, Absicherung oder gerichtsfeste Einigungen. Daher ist „wer bewertet“ keine Nebensache, sondern die erste strategische Entscheidung. Ein marktknackiger Verkaufspreis aus Maklerhand erfüllt ein anderes Ziel als ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten. Und der Beleihungswert der Bank dient wieder einem ganz anderen Zweck als dein Verkaufspreis.

Dieser Leitfaden zeigt dir, wer in welchem Kontext der richtige Ansprechpartner ist, wie die Bewertung erfolgt und was du vorbereiten solltest – inkl. Kostenrahmen, Ablauf und typischen Fallstricken.


Wer bewertet Immobilien – und wofür?

1) Immobilienmakler:innen (Verkauf/Angebotspreis)

  • Ziel: marktkonformer Angebotspreis für eine zügige, sichere Vermarktung.
  • Stärken: Vergleichswerte aus der Region, Live-Nachfrage, Vermarktungskompetenz, oft kostenloses Valuation-Gespräch.
  • Grenzen: nicht automatisch gerichtsfest; für Scheidung/Erbschaft/Finanzamt brauchst du meist ein Sachverständigengutachten.

2) Sachverständige/Gutachter:innen (Verkehrswertgutachten)

  • Ziel: objektives, normiertes Gutachten (z. B. nach § 194 BauGB) – für Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, steuerliche Themen oder Streitfälle.
  • Typen: „frei“ tätige, zertifizierte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
  • Ergebnis: rechtssichere Dokumentation inkl. Verfahren, Datenbasis, Begründungen.

3) Banken/Kreditgeber (Beleihungswertermittlung)

  • Ziel: Risikovorsorge der Bank; konservativ angesetzter Beleihungswert als Grundlage der Finanzierung.
  • Wichtig: Der Beleihungswert liegt oft unter dem Marktwert – er ist nicht dein „Verkaufspreis“.

4) Finanzamt (steuerliche Bewertungen)

  • Ziel: Bemessungsgrundlagen für Erbschaft-/Schenkungssteuer oder Grundsteuer.
  • Hinweis: Du kannst ggf. mit eigenem Gutachten gegen zu hohe Ansätze argumentieren.

5) Notar:innen (Einordnung, keine eigenständige Marktwertfestlegung)

  • Ziel: rechtliche Abwicklung, keine marktorientierte Bewertung. Notare moderieren ggf. bei Auseinandersetzungen, bewerten aber nicht eigenständig wie Sachverständige.

6) Versicherungen (Versicherungswert)

  • Ziel: Neuwert-/Zeitwertansatz zur korrekten Gebäudepolice. Nicht identisch mit Markt- oder Verkehrswert.

7) Gutachterausschüsse (Datenbasis)

  • Ziel: Bodenrichtwerte, Kaufpreissammlungen, Marktberichte – wichtige Datenlieferanten für Gutachten und fundierte Maklerbewertungen.

Wie wird eine Immobilie bewertet? (Verfahren & Praxis)

Vergleichswertverfahren (häufig bei Wohnimmobilien)

  • Prinzip: Vergleich mit tatsächlich verkauften ähnlichen Objekten (Lage, Baujahr, Zustand, Größe, Ausstattung).
  • Bestens geeignet für: Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser in liquiden Märkten.
  • Praxis-Tipp: Angebotspreise ≠ Verkaufspreise. Verlasse dich auf echte Kaufpreise (z. B. aus Gutachterausschüssen) – nicht auf bunte Portale allein.

Ertragswertverfahren (für vermietete/investive Objekte)

  • Prinzip: Zukunftserträge (Mieten) abzüglich Bewirtschaftung, kapitalisiert mit Liegenschaftszins.
  • Bestens geeignet für: Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, gemischt genutzte Immobilien.
  • Praxis-Tipp: Mietverträge, Leerstand, Instandhaltung, energetische Qualität und Lage wirken direkt auf die Ertragskraft → Wert.

Sachwertverfahren (bei eigengenutzten/speziellen Objekten)

  • Prinzip: Herstellungs-/Wiederbeschaffungskosten (abzgl. Alterswertminderung) + Bodenwert.
  • Bestens geeignet für: spezielle, selten gehandelte Objekte (z. B. individuelle Einfamilienhäuser, Denkmale, Sonderimmobilien).
  • Praxis-Tipp: Marktanpassungsfaktoren nicht vergessen – reine „Baukosten plus Boden“ sind kein Marktwert.

Merke: Profis kombinieren Verfahren, plausibilisieren die Ergebnisse und dokumentieren warum welches Verfahren maßgeblich war.


Diese Informationen brauchst du (und welche oft fehlen)

Grunddaten

  • Baujahr, Bauweise (Massiv/Fertighaus), Wohn-/Nutzfläche, Grundrisse, An- und Umbauten, Teilungserklärung (bei WEG).
  • Lage: Mikro (Straße, Lage im Quartier) & Makro (Stadt/Region, Infrastruktur, Arbeitgeber, ÖPNV).
  • Ausstattung: Fenster, Böden, Bäder, Küche, Smart-Home, Außenanlagen.
  • Zustand & Historie: Sanierungen/Modernisierungen (Dämmung, Dach, Heizung), Energieausweis, Protokolle (Schornsteinfeger, Prüfungen).
  • Rechtliches: Grundbuch, Baulasten, Erbbaurecht, Wegerechte, Denkmalschutz, Mietverträge (bei Vermietung).
  • Marktdaten: Bodenrichtwert, Kaufpreise, Nachfrage/Angebot in der Umgebung.

Häufige Lücken

  • Verlässliche Wohnflächenberechnung (DIN 277/II. BV – Abweichungen verzerren Werte).
  • Tatsächliche Verkaufspreise (statt Portal-Angebote).
  • WEG-Unterlagen (Rücklagen, Beschlusssammlung, Protokolle) – extrem relevant für Käufer.
  • Energie- und Sanierungsnachweise: wirken heute wertrelevant (Betriebskosten, ESG).

Ablauf der Immobilienbewertung – je nach Akteur

Beim Makler: schnell zur marktnahen Preiseinschätzung

  1. Kick-off & Datensammlung: Lage, Objektart, Flächen, Modernisierungen.
  2. Vor-Ort-Besichtigung: Zustand, Ausstattung, Besonderheiten.
  3. Marktanalyse: Vergleichstransaktionen, aktuelle Nachfrage, Käufer-Zielgruppen.
  4. Preisstrategie: Angebotspreis + Zeitplan + Vermarktungsplan.
  5. Optional: Einbindung externer Expert:innen (z. B. Kurzgutachten für heikle Situationen).

Vorteil: Schnell, praxisnah, verkaufsorientiert. Achtung: Kein Ersatz für gerichtsfestes Gutachten.

Beim Gutachter: rechtssichere Verkehrswertfeststellung

  1. Auftrag & Zweck klären (Scheidung, Erbe, Finanzamt, Anfechtung etc.).
  2. Unterlagenprüfung (Grundbuch, Pläne, WEG, Mietverträge, Energie, Sanierungen).
  3. Vor-Ort-Termin: technische & bauliche Bewertung, Foto- und Maßaufnahme.
  4. Verfahrenswahl & Datenbasis (Bodenrichtwerte, Kaufpreise, Liegenschaftszins).
  5. Gutachten: strukturiert, nachvollziehbar, mit Begründungen und Anlagen.

Vorteil: Hohe Akzeptanz bei Behörden/Gerichten. Achtung: Auftragsumfang und Tiefe bestimmen Zeit & Kosten.

Bei der Bank: Beleihungswert (konservativ)

  • Desktop/Drive-by-Check oder interner/extern beauftragter Gutachter.
  • Ergebnis: Beleihungswert → maßgeblich für Kreditkonditionen, nicht für deinen Verkaufspreis.

Mit diesen Tools lässt sich eine Immobilie grob bewerten – Chancen & Grenzen

  • Automatisierte Bewertungsmodelle (AVM) wie Sprengnetter/PriceHubble, Portale (Standortanalysen), Banken-Tools: liefern in Sekunden Orientierungswerte aus großen Datensätzen.
  • Stärken: Schnell, konsistent, gut für erste Preisrahmen und Portfolio-Screenings.
  • Grenzen / „Sprengnetter Kritik“ in Kürze:
    • Sonderobjekte (Denkmale, Luxus, sanierungsbedürftige Einzelstücke) werden häufig unter-/überbewertet, weil Vergleichsdaten fehlen.
    • Mikrolage & Zustand (z. B. Lärmbelastung, Blick, genaue Bauqualität) werden nicht vollständig „gesehen“.
    • Aktuelle Marktstimmung (Nachfrage, Zinslage, Käuferzurückhaltung) kippt schnelle Modelle gelegentlich an der Realität vorbei.

Fazit: Online bewerten = grobe Orientierung. Für Verkauf, Streitfälle oder Steuern bitte Makler:in + ggf. Sachverständige:n einschalten.


Dokumente-Checkliste (macht dich unglaublich schnell)

Wohnung (WEG)

  • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan
  • Beschlusssammlung, Protokolle der letzten 2–3 Jahre
  • Wirtschaftsplan, Hausgeld-Abrechnungen, Rücklagenstand
  • Energieausweis, Modernisierungsnachweise, Grundrisse, Flächenberechnung

Haus (EFH/ZFH)

  • Grundbuchauszug, Flurkarte/Lageplan
  • Baupläne, Abnahmen, Genehmigungen, Schornsteinfegerprotokolle
  • Nachweise zu Sanierungen (Dach, Fenster, Heizung, Dämmung), Energieausweis
  • Verträge/Unterlagen zu PV/Solar, Wärmepumpe etc.

Grundstück

  • Bodengutachten (Tragfähigkeit/Altlasten), Baulastenverzeichnis
  • Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Gas), Vermessung/Kataster
  • Baugenehmigungen/Bauvoranfragen

Kosten: Womit du realistisch rechnen solltest

  • Online-Bewertung / Ersteinschätzung: kostenlos bis geringfügige Gebühren.
  • Makler-Bewertung: häufig kostenlos (im Rahmen der Vermarktung).
  • Kurzgutachten: ca. 300–900 € (je nach Objekt/Region/Umfang).
  • Vollgutachten (gerichtsfest): typischerweise 1.000–3.000 €+; bei komplexen Objekten höher.
  • Bankbewertung: selten direkt berechnet; dient intern der Finanzierung.

Tipp: Kläre Zweck & Erwartung vorab (z. B. „für Finanzamt“, „für Scheidung“, „für Verkauf“), damit der/die Bewertende genau das passende Format und die nötige Tiefe liefert – und du nicht doppelt zahlst.


Häufige Fehler bei der Wertermittlung – und wie du sie vermeidest

  1. Angebotspreise mit Verkaufspreisen verwechseln.
  2. Wohnfläche ungenau (Balkon/Schrägen falsch angesetzt) – wirkt massiv auf den m²-Preis.
  3. Energie & Sanierung unterschätzen: Laufende Kosten und CO₂-Themen sind inzwischen wertrelevant.
  4. Mikrolage ignorieren: Lärm, Ausrichtung, Parkplatzsituation, Blickachsen.
  5. Rechtliche Besonderheiten übersehen (Erbbaurecht, Nießbrauch, Wegerechte).
  6. AVM-Ergebnisse 1:1 übernehmen: Always sanity-check mit Makler:in/Gutachter:in.
  7. Dokumente spät beschaffen: verzögert Verkauf/Finanzierung, schwächt Verhandlungsposition.

Entscheidungshilfe: Wer schätzt ein Haus am besten – in deiner Situation?

  • „Ich will verkaufen und nicht unter Wert anbieten“Makler:in mit starkem Track-Record in DEINER Mikrolage; optional Kurzgutachten als zweite Meinung.
  • „Wir brauchen eine belastbare Basis bei Scheidung/Erbe“öffentlich bestellte/r Sachverständige/r, gerichtsfähiges Gutachten.
  • „Ich finanziere um/neu“Bank/Finanzierer (Beleihungswert).
  • „Ich will nur eine erste Hausnummer“Online-Tool + Plausibilisierung; danach gezielt vertiefen.
  • „Spezialfall (Denkmalschutz/Luxus/Sanierungsobjekt)“ → unbedingt Sachverständige:n mit passender Spezialisierung wählen.

Wie wird eine Immobilie bewertet?

  • wie wird eine immobilie bewertet: mit Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren, je nach Objektart/Nutzung.
  • wer bewertet immobilien: Makler:innen (Angebotspreis), Sachverständige (Verkehrswert), Banken (Beleihungswert), Finanzamt (steuerliche Werte).
  • haus schätzen lassen von wem / wer schätzt ein haus: für Verkauf → Makler, für Streit/Behörde → Sachverständige.
  • immobilie grob bewerten: Online-Tool als Start, Ergebnis immer prüfen.
  • schätzung von immobilien: idealerweise auf echten Kaufpreisen, richtiger Verfahrenwahl und vollständigen Unterlagen.
  • sprengnetter kritik: AVM-Modelle super für Orientierung, aber bei Sonderfällen begrenzt – menschliche Expertise bleibt entscheidend

FAQ: Häufige Fragen zur Immobilienbewertung (keyword-optimiert)

1) Wer darf Immobilien offiziell bewerten?
Jede/r Makler:in kann marktnahe Preiseinschätzungen liefern. Gerichtsfeste Verkehrswertgutachten erstellen zertifizierte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Banken ermitteln den Beleihungswert für Finanzierungen, Finanzämter setzen steuerliche Werte fest.

2) Wer schätzt ein Haus für den Verkauf am besten?
Für die Vermarktung in deiner Mikrolage meist eine/r erfahrene/r Makler:in – ergänzt durch Kurzgutachten, falls mehrere Parteien überzeugt werden müssen (z. B. Erbengemeinschaft).

3) Wie wird der Wert ermittelt – kurz & knackig?

  • Vergleichswert (verkaufte Referenzen, v. a. Wohnungen/Häuser)
  • Ertragswert (Mieterträge, v. a. MFH/Gewerbe)
  • Sachwert (Wiederbeschaffung + Boden, selten gehandelte Objekte)
    Plus: Lage, Zustand, Fläche, Energie, Marktstimmung.

4) Was kostet ein Gutachten – und wann lohnt es sich?
Kurzgutachten ca. 300–900 €; Vollgutachten ab 1.000–3.000 €+. Lohnt sich bei Scheidung/Erbe/steuerlichen Themen, strittigen Konstellationen oder sehr besonderen Objekten.

5) Beleihungswert vs. Marktwert – was ist der Unterschied?
Marktwert/Verkehrswert = Preis, der am Stichtag wahrscheinlich erzielbar ist.
Beleihungswert = konservativer, langfristig tragfähiger Wert für die Bank. Er liegt oft unter dem Marktwert.

6) Kann ich meine Immobilie selbst grob bewerten?
Ja – mit Online-Tools und Regionaldaten bekommst du eine Orientierung. Für Entscheidungen (Verkauf, Steuer, Streit) bitte Makler:in/Sachverständige:n hinzuziehen.

7) Welche Unterlagen beschleunigen die Bewertung?
Grundbuch/Flurkarte, Pläne/Flächen, Energieausweis, Sanierungsnachweise, WEG-Protokolle/Rücklagen (bei Wohnungen), Mietverträge (bei Vermietung), Bodenrichtwert, Baulasten/Altlasten.

8) Zahlt sich energetische Sanierung im Wert aus?
In vielen Märkten ja: niedrigere Betriebskosten + bessere Energieklassen erhöhen Nachfrage und Preisbereitschaft – besonders bei standardisierten Wohnobjekten.

9) Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?
Makler-Einschätzung: oft wenige Tage. Kurzgutachten: 1–2 Wochen. Vollgutachten: mehrere Wochen – abhängig von Unterlagen, Komplexität und Terminen.

10) Was hat es mit „Sprengnetter Kritik“ auf sich?
Gemeint ist die Grenze automatisierter Modelle bei Sonderfällen. AVMs sind stark für erste Einschätzungen, doch bei individuellen Objekten und heiklen Entscheidungen entscheidet menschliche Expertise.


Fazit

Wer bewertet Immobilien? – Die richtige Antwort hängt vom Zweck ab. Für Verkauf, Finanzierung oder Streitfälle gelten unterschiedliche Regeln und Akteure.
Mit vollständigen Unterlagen, dem passenden Verfahren und der richtigen Person an deiner Seite erhältst du verlässliche Werte – und triffst kluge Entscheidungen. Starte kostenlos mit einer Ersteinschätzung, und vertiefe dort, wo es sich wirklich lohnt.