Notar- und Grundbuchkosten Bayern 2025: Alle Infos, Beispiele & Spartipps
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Bayern fallen neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten an. Zu den wichtigsten Posten gehören die Notarkosten und die Grundbuchkosten. Beide sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und orientieren sich am Kaufpreis. In diesem Ratgeber erfährst Du alles über die Höhe der Gebühren, deren Zusammensetzung, Möglichkeiten zur Kostenersparnis sowie die Besonderheiten bei der Löschung von Grundschulden.
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Wie hoch sind Notar- und Grundbuchkosten in Bayern?
Die Notar- und Grundbuchkosten in Bayern betragen im Durchschnitt rund 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises. Damit gehören sie zu den größten Kaufnebenkosten neben der Grunderwerbsteuer. Da die Gebührenordnung bundesweit einheitlich geregelt ist, gelten die gleichen Sätze in allen Bundesländern. Lediglich die absoluten Kosten variieren, weil sie vom Kaufpreis abhängen.
Wie setzen sich die Notar- und Grundbuchkosten zusammen?
Die Gebühren setzen sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen:
- Notarkosten – etwa 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises. Enthalten sind u. a. die Beurkundung des Kaufvertrags, Anträge an das Grundbuchamt und Treuhandaufgaben.
- Grundbuchkosten – etwa 0,5 % des Kaufpreises. Sie umfassen die Eintragung des neuen Eigentümers, die Löschung alter Grundschulden und ggf. neue Eintragungen.
Beispielrechnung:
Kosten bei verschiedenen Kaufpreisen
Kaufpreis | Notarkosten | Grundbuchkosten | Gesamtkosten |
---|---|---|---|
100.000 € | 500 € - 1.000 € | 1.000 € - 1.500 € | 1.500 € - 2.500 € |
300.000 € | 3.000 € – 4.500 € | 1.500 € – 3.000 € | 4.500 € – 7.500 € |
500.000 € | 5.000 € – 7.500 € | 2.500 € – 5.000 € | 7.500 € – 12.500 € |
1.000.000 € | 10.000 € – 15.000 € | 5.000 € – 10.000 € | 15.000 € – 25.000 € |
Kann man Notar- oder Gerichtsgebühren sparen?
Einige Tipps zur Kostenoptimierung:
- Alte Grundschulden vorab löschen – das spart zusätzliche Eintragungskosten.
- Nebenkosten klar im Kaufvertrag regeln – damit keine unerwarteten Zusatzkosten entstehen.
- Vermeidung unnötiger Vertragsklauseln – jede Sonderregelung erhöht den Aufwand und die Kosten.
- Unterlagen rechtzeitig bereitstellen – so entstehen keine Zusatzleistungen des Notars.
Löschung der Grundschuld
Die Löschung einer Grundschuld ist in der Regel erforderlich, wenn die Immobilie verkauft wird und keine Belastungen auf den Käufer übergehen sollen. Die Kosten betragen etwa 0,2 % für den Notar und weitere 0,2 % für das Grundbuchamt – insgesamt ca. 0,4 % der Grundschuldhöhe.
Beispiel:
- Grundschuld 100.000 € → ca. 400 €
- Grundschuld 300.000 € → ca. 1.200 €
- Grundschuld 500.000 € → ca. 2.000 €
Fazit
Notar- und Grundbuchkosten sind beim Immobilienkauf unvermeidbare Nebenkosten und liegen in Bayern bei etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises. Durch rechtzeitige Planung und clevere Entscheidungen lassen sich jedoch unnötige Zusatzkosten vermeiden. Eine transparente Kalkulation sorgt für Sicherheit und vermeidet böse Überraschungen beim Immobilienkauf.